Vermessung Bodendenkmal
Sicher durch die Bauphasen
Vermessung Bodendenkmal erfordert Erfahrung und Präzision – genau das bietet Rasch Archäologie. Wir begleiten Sie von der ersten Anfrage bis zur Dokumentation: zuverlässig, schnell und mit über 20 Jahren Erfahrung. Klare Kommunikation und kurze Wege – für einen reibungslosen Ablauf Ihres Bauvorhabens.
Rechtssicherheit Dokumentation
Ihr Partner für reibungslose Abläufe beim Bau auf geschütztem Grund
Sie planen ein Bauvorhaben und plötzlich liegt ein Bescheid vom Landratsamt vor – mit der Auflage zur Vermessung Bodendenkmal, da sich Ihr Grundstück auf einem geschützten Areal befindet? Kein Grund zur Sorge: Rasch Archäologie begleitet Sie als erfahrenes Unternehmen mit über 20 Jahren Praxis durch diesen Prozess. Wir unterstützen private Bauherren, Gemeinden, Baufirmen und Industrieprojekte mit einer klar strukturierten, behördengerechten Herangehensweise – schnell, zuverlässig und verständlich.
Ein einziger Fehler bei Planung oder Durchführung kann ganze Zeitpläne kippen und hohe Folgekosten verursachen. Deshalb setzen wir auf durchdachte Abläufe – von der ersten Beratung bis zur vollständigen Dokumentation. Unsere Leistungen richten sich speziell an alle, die auf reibungslose Abläufe angewiesen sind. Ob Einfamilienhaus, Gewerbebau oder Sanierung: Wir kennen die regionalen Vorgaben, sprechen mit den Ämtern und sorgen dafür, dass Ihr Bauprojekt planmäßig voranschreiten kann.
Die Leistungen im Überblick, das können wir für Sie tun:

Ihre Vorteile mit uns
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rasch Archäologie
Kevenhüll A 33
92339 Beilngries
Telefon: 08461 586 33 02
Mobil: 0177 44 99 497
Fax: 08461 50 99999
E-Mail: buero.rasch@gmail.com
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Hierbei werden historische Flächen erfasst, dokumentiert und kartografisch eingeordnet – meist vor Baubeginn.
Wenn das Landratsamt dies im Rahmen eines Bauvorhabens festlegt oder eine behördliche Auflage besteht.
In der Regel muss der Bauherr die Kosten tragen – wir informieren Sie vorab über mögliche Förderungen.
In vielen Fällen ist eine kurzfristige Terminvergabe innerhalb weniger Tage möglich – je nach Region.
Je nach Fläche und Aufwand – meist ist die Maßnahme in wenigen Tagen abgeschlossen.
Oft muss erst eine Bestätigung der Behörde eingeholt werden – wir helfen beim Ablauf.
Wir beraten Sie direkt vor Ort und übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
Nur wenn Abläufe nicht abgestimmt sind. Durch uns lassen sich Verzögerungen meist vermeiden.
Ja, auf Wunsch übergeben wir alle Daten digital zur Einreichung – oder übernehmen das für Sie.
Wir prüfen auf Wunsch vorab für Sie, ob eine Vermessung in Ihrem Fall erforderlich ist.


