Der Oberboden –
kommt Archäologie oder nicht?

Die Planung ist durch, der Tag steht fest, Baggerfirma und wir sind engagiert, der Oberboden findet statt. Die auszuhebende, zu untersuchende Fläche (samt Arbeitsgrube!) sollte vorher ausgesteckt sein, damit nicht zu viel geöffnet wird. Das kann dreifach kosten: Erstens das Ausbaggern, zweitens das wieder Auffüllen und drittens dort gefundene Archäologie! Auf Wunsch können wir die Fläche auch nach dem Plan des Architekten ausstecken.
Hier wird nun (in der Regel) der Humus bis auf den gewachsenen Boden mit dem Bagger abgetragen. Der Humus wird entweder gleich verladen und abtransportiert oder wird auf der Fläche (zwischen-)gelagert. Das klärt meist die Baggerfirma, manchmal muss das Erdreich auch vor Abtransport auf Schadstoffe untersucht werden.

Beim Baggerabtrag auf den anstehenden Boden zeigt sich jetzt, ob Archäologie im Boden ist und wenn wie viel.
Nun folgt noch ein Aufmaß für das Amt (das Amt will wissen welcher Bereich untersucht wurde – unabhängig davon, ob Archäologie kommt oder nicht), Fotos und ein Bericht ans Amt. Nun gibt es drei Möglichkeiten:
1) Es kam Archäologie zutage. Dann folgt in der Regel eine Ausgrabung. Die Befunde müssen für ein Tiefgehen archäologisch dokumentiert, datiert und entfernt werden.
2) Es kam keine Archäologie zutage. Es erfolgt die Freigabe für den weiteren Bau.
3) Es wurde nicht tief genug eingegriffen, um archäologierelevante Strukturen zu erreichen (verbleibende Schichtdicke ca. 30 bis 40cm). Der geplante Bau benötigt diese Tiefe nicht. Es erfolgt eine Freigabe unter der Auflage, nicht tiefer einzugreifen.
Damit wäre der Oberboden abgeschlossen.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rasch Archäologie
Kevenhüll A 33
92339 Beilngries
Telefon: 08461 586 33 02
Mobil: 0177 44 99 497
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E-Mail: rasch.buero@gmail.com
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Wenn Ihr Bauvorhaben vom Bescheid des Landratsamtes betroffen ist, ja – wir prüfen das für Sie.
Am besten direkt nach Erhalt des Bescheids oder vor dem Baubeginn, um Zeit zu sparen und Planungssicherheit zu haben.
In der Regel der Bauherr – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot nach Projektumfang.
Das hängt vom Umfang ab – wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, sobald Planung und Bescheid klar sind.
Nein, wir übernehmen alle Arbeiten und melden uns bei Fragen oder Besonderheiten.
Wir dokumentieren und sichern Funde fachgerecht und übergeben sie geordnet – oder bereiten konservatorische Überdeckung vor.
Solange die relevanten Bereiche freigelegt und dokumentiert sind, koordinieren wir mit Ihnen und der Bauleitung.
Ja – Sie erhalten Vermessungen, 3D Fotogrammetrie und Abschlussberichte für alle relevanten Ämter.
Nein – das entscheidet das Landratsamt anhand der Lage und Vorgeschichte Ihres Grundstücks. Wir klären das für Sie.

