Wie erfahre ich, ob mein Grundstück betroffen ist?
Wir prüfen auf Wunsch vorab für Sie, ob eine Vermessung in Ihrem Fall erforderlich ist.
Wir prüfen auf Wunsch vorab für Sie, ob eine Vermessung in Ihrem Fall erforderlich ist.
Ja, auf Wunsch übergeben wir alle Daten digital zur Einreichung – oder übernehmen das für Sie.
Nur wenn Abläufe nicht abgestimmt sind. Durch uns lassen sich Verzögerungen meist vermeiden.
Wir beraten Sie direkt vor Ort und übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Stellen.
Oft muss erst eine Bestätigung der Behörde eingeholt werden – wir helfen beim Ablauf.
Je nach Fläche und Aufwand – meist ist die Maßnahme in wenigen Tagen abgeschlossen.
In vielen Fällen ist eine kurzfristige Terminvergabe innerhalb weniger Tage möglich – je nach Region.
In der Regel muss der Bauherr die Kosten tragen – wir informieren Sie vorab über mögliche Förderungen.
Wenn das Landratsamt dies im Rahmen eines Bauvorhabens festlegt oder eine behördliche Auflage besteht.
Hierbei werden historische Flächen erfasst, dokumentiert und kartografisch eingeordnet – meist vor Baubeginn.
Rasch Archäologie
Kevenhüll A 33
92339 Beilngries
Telefon: 08461 586 33 02
Mobil: 0177 44 99 497
Fax: 08461 50 99999
E-Mail: buero.rasch@gmail.com
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