Vollzug des Denkmalschutzgesetzes
Sicher durch jede Bauphase
Mit Rasch Archäologie haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuverlässig und praxisnah umsetzt. Wir begleiten Ihr Bauvorhaben von der Planung bis zur abschließenden Dokumentation. Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung, persönlicher Beratung und klaren Abläufen für einen reibungslosen Baufortschritt.
Rechtssicherheit Dokumentation
Vollzug des Denkmalschutzgesetzes – Ihr Bauvorhaben in sicheren Händen
Herzlich willkommen bei Rasch Archäologie – Ihrem erfahrenen Partner für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes in Bayern. Seit über 20 Jahren begleiten wir Bauherren, Gemeinden und Firmen bei der Umsetzung denkmalrechtlicher Auflagen. Wird eine fachliche Begleitung durch das Landratsamt verlangt, sind wir an Ihrer Seite. Von der ersten Planung bis zur finalen Dokumentation kümmern wir uns um alle nötigen Schritte – effizient, rechtssicher und mit Blick für das Machbare.
Unsere Stärke liegt in der nahtlosen Koordination zwischen Bauplanung und allen betroffenen Gewerken. Denn Verzögerungen kosten Zeit, Geld und Nerven. Wir sorgen mit Erfahrung, Struktur und direkter Kommunikation dafür, dass Ihr Bauprojekt planmäßig verläuft. Ob Einfamilienhaus, öffentliches Gebäude oder gewerbliches Vorhaben – wir bieten klare Abläufe und zuverlässige Betreuung. Vertrauen Sie auf unsere praxisorientierte Unterstützung für Ihr nächstes Bauprojekt.
Die Leistungen im Überblick, das können wir für Sie tun:

Ihre Vorteile mit uns
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Rasch Archäologie
Kevenhüll A 33
92339 Beilngries
Telefon: 08461 586 33 02
Mobil: 0177 44 99 497
Fax: 08461 50 99999
E-Mail: buero.rasch@gmail.com
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihre Fragen per Email oder Telefon.
Wir haben hier einige Fragen zusammengefasst die in der Vergangenheit aufkamen.
Möglicherweise finden Sie Ihre Frage hier wieder.
Es bedeutet, dass bestimmte Maßnahmen eingehalten werden müssen, bevor mit dem Bau begonnen werden darf.
Wenn das Landratsamt Sie in einem Bescheid dazu verpflichtet – meist bei sensiblen Gebieten.
Das hängt vom Bauprojekt ab – wir planen so, dass es keine unnötigen Verzögerungen gibt.
Nein, wir übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden für Sie.
Die Kosten richten sich nach Art, Umfang und Dauer der Maßnahme – wir machen Ihnen ein faires Angebot.
Wenn nötig, reagieren wir flexibel und schnell – sprechen Sie uns direkt an.
Ja, wir sind auf die Unterstützung von privaten Bauherren spezialisiert.
Wir erstellen alle nötigen Berichte und Unterlagen für die Behörden fristgerecht und vollständig.
Wir sichern und dokumentieren die Struktur – ohne den Bau unnötig zu verzögern.


