Hauptseite RASCH Main Menue: Bescheid und was dann? Menue: Fragen, Geld, Befund und Voruntersuchung? Menue: Leistungen, Oberboden, Grabung, KÜ, Vermessung und 3D Menue: Kontakt Menue: Personal Was sagt der Bescheid vom Landratsamt? Was bedeutet der? Planung spart Geld! Wie geht ein Oberboden? Wie muss ausgegraben werden? Wozu ein Bericht? Wann bekomme ich die Freigabe?

Der Bericht für das Amt - der Bauherr hat alle Auflagen erfüllt



Im Feld wurden Zeichnungen und Beschreibungen angefertigt, Fotos, Listen und Vermessungen. Dazu werden Funde geborgen und vertütet.

Das alles muss für den vom BLfD geforderten Bericht nun im Büro aufgearbeitet werden, Funde müssen gewaschen, datiert und ebenfalls verlistet und verzettelt werden usw. Aus dem Ganzen erwächst dann die vom Amt geforderte Dokumentation samt Grabungsbericht. Dazu kommen noch Euronormboxen mit den Fundgruppen, die abgegeben werden müssen und letztendlich beim Landesamt eingelagert werden.

Der Bericht muss in der Regel innerhalb von 4 Wochen beim Amt eingereicht werden.

Diese Arbeiten finden alle nach der Arbeit im Feld im Büro statt. Und der Bericht ist neben den Funden dann das einzige, was von der gefundenen Archäologie bleibt. Und das ist das, was das Amt dann unterm Strich vom Bauherren fordert.

Sprich, die Arbeit ist mit dem Abschluss im Feld noch nicht getan.

Wir schicken dem Bauherrn den Bericht und die Bestätigung der Abgabe. Dann hat er jederzeit den Beweis, alle Auflagen erfüllt zu haben.


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CAD, Phasenplan von Hausgrundrissen