Wie kurzfristig kann die Maßnahme beginnen?
Oft sehr schnell – rufen Sie uns an, wir prüfen direkt die Möglichkeiten für einen schnellen Start.
Oft sehr schnell – rufen Sie uns an, wir prüfen direkt die Möglichkeiten für einen schnellen Start.
Wir dokumentieren alles fachgerecht und kümmern uns um die nötige Freigabe zur Weiterarbeit.
Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Landratsamt für Sie – einfach und unkompliziert.
Ja, oft kann parallel gearbeitet werden – wir koordinieren das mit Ihrem Bauleiter.
Die Kosten sind abhängig vom Aufwand – wir erstellen Ihnen gerne ein faires, transparentes Angebot.
Das hängt vom Baugrund ab – oft reichen wenige Tage, wir arbeiten effizient und schnell.
Wenn das Landratsamt eine Auflage aufgrund möglicher historischer Funde erteilt, ist Begleitung Pflicht.
Sie erreichen uns telefonisch unter 08461 586 33 02 oder per E-Mail an buero.rasch@gmail.com – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Unsere Erfahrung, Flexibilität und Spezialisierung auf Privatkunden und kleinere Bauprojekte macht uns einzigartig.
Ja, wir kümmern uns um die vollständige Abstimmung mit der zuständigen Behörde für Sie.
Sie erhalten eine vollständige Dokumentation für die Behörde – damit ist Ihre Verpflichtung erfüllt.
Je nach Größe des Grundstücks und Fundlage kann die Dauer stark variieren – wir informieren Sie transparent.
Wir sichern und dokumentieren die Funde professionell, um den Baufortschritt möglichst wenig zu beeinträchtigen.
In der Regel sind kurzfristige Einsätze möglich – eine schnelle Kontaktaufnahme beschleunigt den Prozess.
Die Kosten hängen vom Umfang und der Lage Ihres Projekts ab – wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Sobald das Landratsamt in einem Bescheid archäologische Maßnahmen vorschreibt, ist eine Fachfirma erforderlich.
Wir übernehmen die vollständige Dokumentation aller Maßnahmen und übergeben diese zur Vorlage bei der Behörde.
Ja, unser Team ist auch für Großprojekte, Hallen oder ganze Siedlungen gut aufgestellt.
Unsere Spezialisierung auf Einfamilienhäuser und Kleinprojekte sowie 20 Jahre Praxiserfahrung.
Je nach Situation kann ein Teilbau oder ein verzögerter Start möglich sein – wir beraten Sie individuell.
Gefundene Objekte werden dokumentiert, gesichert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben behandelt.
In dringenden Fällen sind wir kurzfristig einsatzbereit – sprechen Sie uns einfach an.
In der Regel muss der Bauherr die Kosten übernehmen, wenn behördlich eine Maßnahme angeordnet wurde.
Das hängt von der Größe der Fläche und dem Aufwand ab – wir arbeiten zügig und effizient.
Die Kosten sind abhängig vom Umfang und der Region. Wir erstellen Ihnen gerne ein transparentes Angebot.
Wenn das Landratsamt dies im Rahmen eines Bescheids verlangt – meist bei bekannten Fundstellen oder sensiblen Gebieten.
Nein – das entscheidet das Landratsamt anhand der Lage und Vorgeschichte Ihres Grundstücks. Wir klären das für Sie.
Ja – Sie erhalten Vermessungen, 3D Fotogrammetrie und Abschlussberichte für alle relevanten Ämter.
Solange die relevanten Bereiche freigelegt und dokumentiert sind, koordinieren wir mit Ihnen und der Bauleitung.
Wir dokumentieren und sichern Funde fachgerecht und übergeben sie geordnet – oder bereiten konservatorische Überdeckung vor.
Nein, wir übernehmen alle Arbeiten und melden uns bei Fragen oder Besonderheiten.
Das hängt vom Umfang ab – wir geben Ihnen eine realistische Einschätzung, sobald Planung und Bescheid klar sind.
In der Regel der Bauherr – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot nach Projektumfang.
Am besten direkt nach Erhalt des Bescheids oder vor dem Baubeginn, um Zeit zu sparen und Planungssicherheit zu haben.
Wenn Ihr Bauvorhaben vom Bescheid des Landratsamtes betroffen ist, ja – wir prüfen das für Sie.
Rasch Archäologie
Kevenhüll A 33
92339 Beilngries
Telefon: 08461 586 33 02
Mobil: 0177 44 99 497
Fax: 08461 50 99999
E-Mail: buero.rasch@gmail.com
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